AGB der Firma brück + partner gbr

1. ANGEBOTE

  • 1. 1. Werden im Rahmen von Vorführungen, Vertriebsgesprächen, Beratungsgesprächen usw. Eigenschaften zugesichert, so sind diese nur verbindlich, wenn diese schriftlich festgehalten wurden. Zusagen, die von uns nicht schriftlich bestätigt wurden, gelten ausdrücklich als nicht vereinbart.
  • 1. 2. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  • 1. 3. Bei Lieferung von EDV-Systemen oder einzelnen Komponenten sind lediglich die vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen Bestandteil des Lieferumfangs. Wünscht der Kunde weitergehende Dokumentation, insbesondere eine Beschreibung seiner EDV-Anlage, Netzwerkpläne etc. so sind diese Leistungen gesondert zu beauftragen.
  • 1. 4. Kleinteile wie Stecker, Kabel usw. werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn sie nicht Bestandteil eines Angebots sind.
  • 1. 5. Installationsarbeiten vor Ort, die nicht näher spezifiziert sind, werden nach Aufwand verrechnet. Hierunter fallen Fahrzeiten, Arbeitszeiten, Fahrtkosten, Verpackungskosten, Anpassungen an best. Hard- und Software, Leitungsmaterial und Installationszubehör sowie Abbau und Entsorgung bestehender Altgeräte. Ferner Kopieren von Datenbeständen für Datensicherungsmaßnahmen und Datenumsetzungen.
  • 1.6. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • 2. 1. Rechnungen bezüglich Hard- /Software sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens bei  Lieferung ohne Abzug fällig. Rechnungen für  Servicearbeiten werden 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

3. WARENLIEFERUNG

  • 3. 1. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Lieferanten.
  • 3. 2. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sollte sich die Auslieferung von Waren verzögern, so kann uns der Kunde eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfristgenügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
  • 3. 3. Alle EDV-Systeme die von uns bezogen werden sind bei der Auslieferung auf ihre Grundfunktionalität hin geprüft und mängelfrei.
  • 3. 4. Die Lieferung erfolgt ab Neufahrn auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergehens oder einer Verschlechterung der Ware geht mit Verlassen unserer Büroräume an den Kunden bzw. bei Versand mit Übergabe an die beauftragte Person des Kunden über. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Teillieferungen oder Teilleistungen sind  zulässig.
  • 3. 5. Die Dokumentationen der Hersteller werden in der Regel auf Datenträger geliefert. Wenn der Hersteller zusätzlich eine Dokumentation in Papierform anbietet, muss diese käuflich erworben werden.

4. DIENSTLEISTUNGEN

  • 4. 1. Sollen Dienstleistungen in Form von Software- Installationen an einer bestehenden EDV-Anlage durchgeführt werden, so hat der Kunde die EDV-Anlage funktionstüchtig, auf Stand der Technik zu übergeben. Können Leistungen auf Grund fehlender, aktueller Technik nicht erbracht werden, hat der Kunde den erfolglosen Einsatz dennoch zu vergüten.
  • 4. 2. Es ist nicht gewährleistet, dass beauftragte Dienstleistungen zum Erfolg führen, wenn die Hard- und Software nicht von uns bezogen wurde. Die er brachten Dienstleistungen sind dennoch vom Kunden zu vergüten.
  • 4. 3. Sollten angebotene Dienstleistungsstunden aufgrund nicht vorhersehbarer Gründe, Gegebenheiten, Ereignisse nicht in deren Rahmen eingehalten werden können, wird der Auftraggeber umgehend benachrichtigt um eine Neubewertung durchzuführen.
  • 4.4. Der Kunde haftet für jede Art von Mehrleistung, wenn diese auf Grund von EMV-Unverträglichkeit seiner Räume, fehlerhafter Verkabelung, Anschlüsse etc. zurückzuführen sind.
  • 4. 5. Der Kunde wird auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen.
  • 4. 6. Der Kunde macht sämtliche Angaben, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
  • 4. 7. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für Verzögerungen.

5. DATENUMSETZUNGEN

  • 5. 1. Bei der Datenumsetzung werden keine Informationen hinzugefügt, die in älteren Versionen nicht vorhanden sind.
  • 5. 2. Es ist bekannt, dass bei einer Datenumsetzung bzw. bei Durchführung eines Upgrades eine Nachbearbeitung der umgesetzten Daten durch den Kunden erforderlich sein kann.
  • 5. 3. Textanpassungen können erforderlich sein. Die Anpassung der Texte ist nicht im Lieferumfang einer Datenumsetzung oder eines Upgrades enthalten.
  • 5. 4. Eine Haftung bei Datenübernahme wird auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit  sowie auf die Höhe des Datenübernahmehonorars beschränkt.

6. DATENSICHERUNG

  • 6. 1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme und Daten zu sichern. Er ist gehalten, die Sicherung dahingehend zu  überprüfen, dass die zu sichernden Daten auch gesichert wurden. Sieht er sich dazu nicht imstande, ist er verpflichtet, sein Personal oder sich entsprechend ausbilden zu lassen bzw. durch fachlich kompetente Firmen die ordnungsgemäß Datensicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Der Kunde haftet grundsätzlich immer bei Verlust seiner Daten.
  • 6. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Wartungsarbeiten an seiner EDV-Anlage eine Datensicherung durchzuführen.Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung der jeweiligen Festplatten an den Arbeitsplätzen.
  • 6. 3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Wartungsarbeiten von unserem Personal keine Datensicherungen durchgeführt werden. Sollen von uns Datensicherungen durchgeführt werden, so sind diese gesondert zu beauftragen.

7. VIREN

  • 7. 1. Unsere Datenträger werden sorgfältig auf Viren geprüft. Wir haften dennoch grundsätzlich nicht  für übersandte Datenträger, die mit Viren befallen sind. Der Kunde ist gehalten jeden Datenträger mit einem aktuellen Virenscanner zu überprüfen. Dies gilt im besonderen für übersandte Datenträger, die nicht von uns erstellt wurden.

8. ABNAHME/FERTIGSTELLUNGS-BESCHEINIGUNG

  • 8. 1. Werden bei der Abnahme kleine oder lediglich unwesentliche Mängel festgestellt, so gilt das System als abgenommen (§ 640 BGB). Unwesentliche Mängel sind Mängel, die die Gebrauchstüchtigkeit des Systems nicht wesentlich einschränken. Maßgebend für die Beurteilung der Gebrauchstüchtigkeit ist die dem System üblicherweise zugedachte Eigenschaft. Weicht hiervon die Vorstellung des Kunden ab, so hat er uns dies spätestens bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen.
  • 8.2. Der Kunde hat uns dieses bei Übergabe des Systems mittel seiner Fertigstellungs-Bescheinigung oder eines Lieferscheins zu bestätigen.

    brück + partner gbr
    01.06.2008
    Lohweg 29
    85375 Neufahrn

9. MÄNGELRÜGEN UND MÄNGELHAFTUNG

  • 9. 1. Wir übernehmen die Gewährleitung lediglich für die von uns bezogene Hardware. Wird die von uns bezogene Hardware in ein bestehendes EDV-System eingebunden, welches nicht von uns bezogen wurde, bzw. von Kunden nicht mindestens einmal im Jahr auf den neuesten Stand der erhältlichen Service-Pack gebracht wurde, wird von uns für die Funktionstüchtigkeit der von uns bezogenen Hardware im System keine Gewährleistung übernommen.
  • 9.2. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §459 BGB sind ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN oder andere Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Fehlt jedoch der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadensersatz.
  • 9. 3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang.
  • 9. 4 . Wir gewähren Ihnen auf die Hardware ab dem Tage der Auslieferung eine auf 12 Monate verlängerte Teilegarantie (keine Vorort -Garantie ). Hat der Kunde für die von Ihm erworbenen Komponenten eine Herstellergarantie mit erworben, so gilt diese ausschließlich.
  • 9. 5. Während dieser Zeit übernehmen wir die Gewährleistung für:
    • Konstruktionsfehler, Materialfehler, Werkstätten- und Montagefehler, HerstellungsfehlerNicht erfasst sind solche Mängel, die auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind, und zwar:
    • Statische Aufladungen in den Räumen, Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch, Betrieb mit falscher Stromart bzw. Spannung, Brand,Blitzschlag, Explosion, Wasser und Feuchtigkeit aller Art, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt, Transport, Verwendung anderer als Originalverbrauchs-/Originalersatz- oder Zubehörteile (wie z.B. Fremdtoner), Reparaturversuche aller Art, egal ob eigene oder durch Dritte. Nicht enthalten sind ferner An- und Abfahrtszeiten, Transportkosten, Installation von Betriebssystemen, Programmen und Treibern. Aufgrund der rasantentechnischen Entwicklung kann nicht sichergestellt werden, dass Austauschteile in der gleichen Bauart erhältlich sind. Stehen für die Gewährleistungnur noch Bauteile neueren Datums / Technologien zur Verfügung, ist vom Kunden ggf. der Mehrpreis zu entrichten.
  • 9. 6. Haben bestimmte Komponenten eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie, so ist diese beim Hersteller einzufordern. Werden wir mit der Einforderung beim Hersteller beauftragt, so ist diese Dienstleistung entsprechend vom Kunden zu vergüten.
  • 9. 7. Der Kunde ist  sich bewusst, dass eine Mängelfreiheit bei Software nicht gegeben ist . Weist die Standard Software  einen durch uns nicht behebbaren Mangel auf, der die zugedachte Eigenschaft des Programms nicht wesentlich berührt, so gilt die Software als dennoch abgenommen. Beruht der Mangel auf Transport - oder Fertigungsschäden leisten wir Ersatz.
  • 9. 8. Der Kunde kann sich von uns die Funktionstüchtigkeit des Systems demonstrieren lassen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil eines Auftrages und sind daher gesondert zu vergüten.
  • 9. 9. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Mangel uns schriftlich angezeigt wird. Bei defekten Teilen ist die genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell - und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, uns mitzuteilen.
  • 9.10. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungshinweise zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
  • 9.11. Unsachgemäße Benutzung, Handhabung sowie Lagerung von Geräten als auch Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.
  • 9.12. Bei Betriebssystemen und Standardsoftware wird keine Gewährleistung gegeben sowie eine Haftung aufgrund eines Softwaremangels ausgeschlossen.
  • 9.13. Der Kunde ist gehalten, seine EDV-Anlage auf den Stand der Technik zu halten und mindestens einmal im Jahr die Betriebssysteme, Treiber und Standardsoftware mit den bekannten Service-Packs up-zu-daten. Führt der Kunde diese Tätigkeiten nicht durch, kann es zu Störungen kommen. Mehraufwendungen im Rahmen von Installation und Wartung/Support, die aufgrund fehlender Updates entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  • 9.14. Ein Softwaremangel liegt nicht vor, wenn der gerügte Mangel auf einer anderen mit ähnlichen Systemvoraussetzungen definierten Anlage nicht nachgewiesen werden kann.
  • 9.15. Wir haften nicht für die Unverträglichkeit von uns bezogener Standardprogramme auf Fremdsystemen.
  • 9.16. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Kunde kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen.
  • 9.17. Reparaturversuche aller Art, egal ob eigene oder durch Dritte, führen zur sofortigen Beendigung der Gewährleistung.

10. AUFRÜSTUNG VON ALT-PC´S / MODERNISIERUNG VON ALTANLAGEN

  • 10.1. Eine Aufrüstung birgt immer eine latente Inkompatibilität mit bestehender Hardware / Software. Der Kunde trägt das Risiko dieser Inkompatibilität soweit nachgewiesen werden kann, dass die verwendeten Bauteile / Software für diese Aufrüstung in einem anderen System einwandfrei funktionieren.

11. REPARATUREN

  • 11. 1. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen. Der Kunde trägt die Verantwortung über die Datensicherung.Sollen wir die Daten sichern, so ist diese Leistung gesondert zu beauftragen. Ebenso haften wir nicht für Geräte und Teile, die während eines Serviceeinsatzes Schaden nehmen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

  • 12.1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

13. GERICHTSSTAND

  • 13.1. Erfüllungsort ist Neufahrn. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Freising oder das Landgericht Landshut als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist.
  • 13. 2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
  • 13. 3. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.


Unsere AGB´s zum Download (44 KB)

Um diese PDF-Datei betrachten zu können, benötigen Sie "Acrobat Reader". Hier können Sie den Acrobat Reader kostenlos downloaden!

Der direkte Draht zu uns

0 81 65 – 9 40 60

ra-micro Vertragshändler